Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kurzzeitvermietung
1. Gegenstand
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen dem Unternehmen (dem Eigentümer) und dem Kunden (dem Mieter) mit dem Zweck der zu erbringenden Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit. Keine anderen Bedingungen haben Vorrang.
Der „Eigentümer“ ist Lowe Rental Ltd und dieser Ausdruck schließt seine Nachfolger und Beauftragten ein.
Der „Mieter“ ist die Firma oder Person, die (wie am Anfang des Vertrages angegeben) die Gerätschaft des Eigentümers mietet und dieser Ausdruck umfasst Nachfolger, Beauftragte oder persönliche Vertreter.
"Gerätschaft" umfasst jede Maschine oder einen Teil davon sowie alle Anbauteile, Zubehörteile oder Ersatzteile oder andere in diesem Vertrag angemietete Gegenstände.
"Gesetz" bedeutet jede Handlung des Parlaments / der Regierung, der Verordnung, der Bestimmung oder eines anderen ähnlichen Instruments, egal ob national oder lokal, einschließlich solcher
Änderung oder Wiederholung oder Ersetzung davon.
"Preis" ist der in der Preisliste angegebene Mietsatz für die Gerätschaft in der angegebenen Währung und vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kurzzeitvermietung.
„Vertragslaufzeit“ ist die feste Dauer, die am Anfang dieses Vertrags angegeben ist.
„Mietzeitraum“ bezeichnet den Mietzeitraum vom Datum der Lieferung der Gerätschaft bis zum letzten Ausleihdatum; (beides inklusive) alle Tage werden berechnet zum vollen Tagesmietpreis oder zu einer wöchentlichen Rate, abhängig von der Dauer des Mietzeitraums, jedoch vorbehaltlich des angegebenen Mindestbetrags erhoben.
2. Annahme
Alle Änderungen oder vorgeschlagenen Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich vereinbart und unterzeichnet wurden von einer Führungskraft des Eigentümers.
Wenn der Mieter den Eigentümer nicht innerhalb von zwei Stunden nach Übergabe der Gerätschaft an die Lieferadresse per Telefon, Fax oder E-Mail benachrichtigt, wird davon ausgegangen, dass die Gerätschaft in einem guten Zustand gemäß den Vertragsbedingungen und zur Zufriedenheit des Mieters ist.
3. Mietbeginn.
Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages muss der Eigentümer die Gerätschaft am Liefertermin und an den angegebenen Ort liefern zu einem von beiden Parteien vereinbarten Preis. Die Vereinbarungen werden am Anfang des Vertrages angegeben.
Der Mieter übernimmt die Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung der Gerätschaft ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gerätschaft an die Lieferadresse geliefert wird, bis zur Rückführung an den Eigentümer. Diese Verantwortung gilt auch, wenn sich die Gerätschaft während eines beliebigen Zeitraums vor dem Mietbeginn vor Ort befindet oder nach dessen Beendigung, während das Gerät auf die Abholung wartet.
4. Pflichten des Eigentümers.
Der Eigentümer wird:
Sich vergewissern, dass bei Beginn der Vermietung die Gesetze in Bezug auf die Herstellung und die Wartung der Gerätschaft eingehalten wurden.
Die Gerätschaft, falls erforderlich, gemäß dem Wartungs- und vorbeugenden Wartungsplan des Eigentümers pflegen.
Die Gerätschaft, die bei normalem Gebrauch versagt hat, so schnell wie möglich reparieren oder ersetzen während der normalen Arbeitszeiten in Abstimmung mit dem Mieter.
Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Gerätschaft nach eigenem Ermessen jederzeit durch ein Ersatzgerät ähnlichen Typs, Alters und gleichen Zustands zu ersetzen. Während der Vertragslaufzeit oder Mietdauer gelten alle Bedingungen dieses Vertrages auch für die Ersatzgerätschaft.
5. Pflichten des Mieters.
Der Mieter verpflichtet sich, die Gerätschaft ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
Der Mieter verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Umgebungsbedingungen aufrechtzuerhalten, für die die Gerätschaft konzipiert wurde.
Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für Schäden, die durch falsche Nutzung, schlechte Positionierung oder Fahrlässigkeit an der Gerätschaft entstehen.
Der Mieter verwendet die Gerätschaft gemäß den Anweisungen des Personals des Eigentümers oder durch schriftliche Mitteilung des Eigentümers.
6. Haftung des Mieters für Verlust oder Beschädigung.
Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung gegenüber dem Eigentümer und entschädigt ihn vollständig für Verlust (einschließlich Diebstahl) oder Beschädigung oder Zerstörung der Gerätschaft während des Vertragszeitraums oder Mietzeitraums, aus welchen Gründen auch immer, und trägt die volle Verantwortung gegenüber dem Eigentümer für die Verwahrung der der Gerätschaft und deren Rückgabe in gleicher Reihenfolge an den Eigentümer am Ende der Miete.
Bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Zerstörung der Gerätschaft, der nicht wirtschaftlich repariert werden kann, zahlt der Mieter dem Eigentümer auf Verlangen den vollen Wiederbeschaffungswert und einen Betrag, der dem fälligen Mietpreis entspricht, und der Eigentümer liefert Ersatzgerätschaft für die alle diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
Dieser Vertrag wird weder gekündigt noch werden Verpflichtungen des Mieters aus diesem Vertrag nur aufgrund eines vollständigen oder teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung der Gerätschaft gemindert.
Der Mieter übernimmt jegliche Haftung und Verantwortung und stellt den Eigentümer vollständig von allen Ansprüchen und Verlusten Dritter frei, die durch Schäden oder Verlust oder Zerstörung durch die Gerätschaft oder durch Verletzung von Personen, die in irgendeiner Weise durch die Gerätschaft oder dessen Verwendung entstehen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Bezahlung aller damit zusammenhängenden Schäden, Kosten und Gebühren), es sei denn, die Verletzung oder der Tod ist unmittelbar auf die Fahrlässigkeit des Eigentümers, seiner Mitarbeiter oder Vertretern zurückzuführen.
Der Mieter muss die Gerätschaft bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft auf eigene Kosten vollständig versichern. Der Mieter muss auch sicherstellen, dass die Versicherungspolice einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.
Dies bezieht sich auf die gesamte Haftung oder Verantwortung des Mieters und die Entschädigung gegenüber dem Eigentümer aus diesem Vertrag. Dies bezieht sich auch auf die Haftung des Mieters gegenüber Dritten in bezüglich der Gerätschaft oder ihrer Verwendung.
Wenn die Vermietung den Transport der Gerätschaft mit eigener Beförderung des Mieters oder Beförderung durch Dritte im Auftrag des Mieters beinhaltet, muss die Versicherung die Transportgüter, um den vollen Wiederbeschaffungswert abdecken.
Der Mieter hat die aus diesem Vorgaben entstandene(n) Versicherungspolice zur Einsichtnahme durch den Eigentümer auf Verlangen vorzulegen, falls dies erforderlich ist (das Interesse des Eigentümers ist in der Versicherungspolice zu vermerken), wird der Erlös aus etwaigen Ansprüchen gemäß der vorstehenden Klausel (1) von dem Eigentümer vertraulich behandelt.
7. Eigentum
Die Gerätschaft bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Eigentümers.
Der Mieter darf ohne die schriftliche Zustimmung des Eigentümers (die nach Belieben erteilt werden kann) die Gerätschaft nicht übertragen, untervermieten, pfänden, belasten oder einen Teil davon einbehalten oder in anderer Weise derart darüber verfügen.
Eine zulässige Untermiete entbindet den Mieter nicht von seiner Haftung aus diesem Vertrag.
8. Bezahlung
Alle Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Bestellung in bar oder durch eine Überweisung aufs Konto des Eigentümers bis zum Lieferdatum oder ansonsten vereinbarten Zahlungstermin zu leisten, und danach gegen die Rechnungen des Eigentümers, die innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung beglichen werden muss.
Unmittelbar nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den Eigentümer gemäß Ziffer 11 (b) zahlt der Mieter dem Eigentümer (zusätzlich zu den hieraus zu zahlenden Entschädigungen) alle bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Summen und alle möglichen Ansprüchen die dem Eigentümer gegenüber Dritten aufgrund einer Rücknahme oder Entfernung entstehen.
Der Mieter zahlt dem Vermieter auf Wunsch alle Reparaturen und den Ersatz der Gerätschaft.
9. Widerrufsbelehrung.
Der Eigentümer hat bindende Stornierungsbedingungen für alle kurzfristigen Anmietungen, wie unten beschrieben.
1. Veranstaltungen mit veröffentlichten Bestellungsfristen; Der Eigentümer kann eine Bestellungsfrist für Ausstellungen veröffentlichen, die äußerst schwierig zu bedienen sind oder als empfindlich für die Gerätschaft gelten.
・ Wenn eine Bestellungsstornierung vor der offiziellen Bestellfrist eingeht; erfolgt eine volle Rückerstattung des gesamten Bestellwertes.
・ Wenn eine Stornierungsmitteilung nach Ablauf der offiziellen Bestellfrist eingeht, ist der Mieter verpflichtet die Zahlung des gesamten Auftragswertes zu leisten.
2. Veranstaltungen ohne veröffentlichte Bestellfristen.
・ Wenn eine Bestellungsstornierung mindestens 14 Tage vor dem offiziellen Beginn der Veranstaltung eingeht; erfolgt eine volle Rückerstattung des gesamten Bestellwertes.
・ Wenn eine Stornierungsmitteilung weniger als 14 Tage vor dem offiziellen Beginn der Veranstaltung eingeht, hat der Mieter den vollen Betrag des Auftragswertes zu zahlen
3. Besondere Mietanforderungen.
Wenn ein Teil oder die gesamte Bestellung des Mieters nicht von der nächstgelegenen Niederlassung von Lowe Rental Ltd aus versendet werden und der Mieter geltende Transportfristen kennt; Eine Stornierung der Bestellung ist nicht zulässig, nachdem der Eigentümer die Mietbestätigungsdokumente erstellt und der Mieter unterschrieben hat.
10. Vorgaben und Haftung.
Unabhängig von der bevorstehenden Zahlungsbedingungen haftet der Mieter gegenüber dem Eigentümer für Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen diesen Vertrag ergeben.
Der Eigentümer haftet gegenüber dem Mieter nicht für Folgeschäden oder indirekte Verluste oder Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Ausrüstungsgütern oder -dienstleistungen gemäß diesem Vertrag ergeben, die durch einen Unfall oder Schaden jeglicher Art verursacht werden.
11. Beendigung der Miete.
Bei einer Kurzzeitmiete handelt es sich um einen Festpreis, der zwischen dem Eigentümer und dem Mieter vereinbart wird. Die Mietdauer der Gerätschaft gilt für die Dauer der Veranstaltung, für die die Ausrüstung bestimmt ist. Die Beendigung der Miete wird mit dem Ende der Veranstaltung wirksam. Wird die Veranstaltung vom ursprünglich vereinbarten Termin verlängert, muss der Mieter den Preis anteilig zahlen.
Bei Absage der Veranstaltung haben die Stornierungsbedingungen (Punkt 9) Vorrang.
12. Kulanz
Bei jeder Form von Kulanz, Änderung der Vertragsbedingungen oder Fristen, die gewährt wird durch den Eigentümer, bleiben die vollen Rechte des Eigentümers aus diesem Vertrag unberührt.
13. Höhere Gewalt.
Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Eigentümer die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Eigentümer nicht. Als höhere Gewalt gilt jeder Umstand der außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Eigentümers hinausgeht.
14. Streitbeilegung.
(a) Die Vertragsparteien sind verpflichtet sich zu bemühen mit bestem Wissen und Gewissen alle evtl. größeren bzw. wesentlichen Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag, den Bedingungen, der Dienstleistungen oder etwaige Vertragsverletzungen ergeben, beizulegen. Falls solche Streitigkeiten nicht durch gewöhnliche Verhandlungen durch die jeweiligen Vertreter beigelegt werden können, wird der Streitfall an die Vorgesetzten, welche von Geschäftsführern der jeweiligen Seite ernannt werden, übergeben, die sich mit besten Absichten treffen, um den Streit zu lösen.
(b) Falls die Vorgesetzten den Streit oder die Unstimmigkeit durch solche Sitzungen nicht beigelegen können, kann jede Partei (noch während dieser Sitzung oder innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Sitzung) der anderen in Schriftform vorschlagen, in strukturierte Verhandlungen mit Hilfe eines neutralen Beraters oder Vermittlers ("Mediator") zu treten, bevor der Mediator auf einen Prozess mit den entsprechend Kosten zurückgreifen kann.
(c) Falls sich die Parteien innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach der Ernennung des Mediators in den strukturierten Verhandlungen nicht einigen können, kann jede der Parteien den Streitfall vor Gericht bringen.
15. Vertrauliche Informationen.
Die Parteien vereinbaren zu keinem Zeitpunkt während oder nach der Laufzeit vertraulichen Informationen bezüglich der Geschäfte oder Prozesse der anderen Vertragspartei zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig oder mit der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
16. Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt englischem Recht, und alle sich eventuellen Streitigkeiten werden von den englischen Gerichten entschieden, mit der Ausnahme, dass
wenn der Mieter ausschließlich in Schottland oder Nordirland handelt. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, seine Ansprüche nach schottischem oder irischem Recht bei den zuständigen Gerichten geltend zu machen.
Der offizielle Vermieter von Kühlgeräten, Catering-Geräten und mobilen Küchen für die weltweit größten internationalen Lebensmittelmessen, Sportveranstaltungen und Einzelhändler
Bei der Bestätigung von Mietaufträgen bei Lowe Rental liegt es in der Verantwortung des Mieters, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter folgendem Link zu kennen und einzuhalten: https://www.lowerental.com/de/de/agb
Diese Nachricht enthält vertrauliche Informationen und ist nur für die vorgesehenen Empfänger bestimmt. Wenn Sie kein beabsichtigter Empfänger sind, sollten Sie diese E-Mail nicht weitergeben, verteilen oder kopieren. Bitte benachrichtigen Sie den Absender sofort per E-Mail, wenn Sie diese E-Mail versehentlich erhalten haben, und löschen Sie diese E-Mail aus Ihrem System. Es kann nicht garantiert werden, dass die E-Mail-Übertragung sicher oder fehlerfrei ist, da Informationen abgefangen, beschädigt, verloren, zerstört, verspätet oder unvollständig ankommen oder Viren enthalten können. Der Absender übernimmt daher keine Haftung für Fehler oder Auslassungen im Inhalt dieser Nachricht, die sich aus der E-Mail-Übertragung ergeben. Wenn eine Überprüfung erforderlich ist, fordern Sie bitte eine gedruckte Version an.
Wenn Sie Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen haben, wenden Sie sich bitte an ...